Kal Kor Treuhand, Buchhaltung und Steuerberatung, Revision, Steuern

Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind unsere obersten Ziele. Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind unsere obersten Ziele.

Liebe BesucherInnen unserer Webseite


Seit Mitte Mai wird David Baumgartner auf die Eigenheiten von Kal Kor Treuhand vorbereitet. Wir wünschen uns, dass Sie ihm das gleiche Vertrauen entgegenbringen, welches Remo Keller in den vergangenen Jahren geniessen durfte.

David Baumgartner ist neben dem Stadion Brügglifeld aufgewachsen. Fussball ist auch heute noch seine grosse Leidenschaft. Die kaufm. Lehre absolvierte er im KiFF (Kultur in der Futterfabrik) in Aarau. Er konnte sich im KiFF Wissen aneignen das nicht alltäglich ist.

Danach arbeitete er als Kundenberater bei einer Krankenkasse. Davon befreiten wir ihn. Wir sind stolz, ihn nun bei uns zu haben. Sein Arbeitspensum beträgt 80%, er ist von Dienstag bis Freitag für Sie da.

Die neue Stimme bei Kal Kor heisst also David Baumgartner. Erschrecken Sie nicht, wenn Sie bei ihrem nächsten Anruf oder Besuch eine neue Stimme und ein neues Gesicht willkommen heisst.

Kal Kor Treuhand

David Baumgartner
Iris Notter
Barbara Spirgi
Werner Beck


Bitte lesen Sie weiter, Steuererklärung nat. Personen und MwSt sind die Themen...

...Danke für das Weiterlesen!


Wie alle Jahre hat das kantonale Steueramt die Steuererklärungen 2010 verschickt. Basis für das Ausfüllen dieser Steuererklärung sind die Einkünfte und Auslagen des Jahres 2009. Eine Hilfe kann unsere Checkliste der benötigten Unterlagen sein, die Sie als pdf-Datei ausdrucken können. Wir freuen uns, falls Sie Ihre Steuererklärung durch uns erledigen lassen.


Bestehende Kundinnen und Kunden haben Kopien der Gesuche um Verlängerung der Eingabefristen erhalten. Natürlich heisst das nicht, dass wir Ihre Steuererklärung erst per 30. Oktober oder per Jahresende erledigen werden. Wie üblich erwarten wir Ihren Anruf zur Terminvereinbarung.


Download Checkliste

An Aktualität nicht verloren haben die Aenderungen des MwSt Gesetzes. Sollten Sie von der MwSt betroffen sein - Sie könnten es sein ohne es bis heute zu wissen - lesen Sie bitte aufmerksam den nachfolgenden Text. Für allfällige Fragen steht Ihnen Werner Beck gerne zur Verfügung.

Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die befristete Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung angenommen. Damit werden die Mehrwertsteuersätze befristet auf sieben Jahre erhöht. Es ist vorgesehen, den Normalsatz von 7.6% auf 8.0%, den reduzierten Satz von 2.3% auf 2.4% und den Sondersatz für Beherbergungsleitungen von 3.6% auf 3.8% zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt auf 1. Januar 2011. Somit sind kurzfristig keine Anpassungen nötig.

Am 12. Juni 2009 haben National- und Ständerat ein neues Mehrwertsteuergesetz verabschiedet, welches per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wurde.


Das Ziel dieser Totalrevision der MWST war die „Vereinfachung“ und „benutzerfreundlichere Gestaltung“ der gesetzlichen Bestimmungen, um eine „administrative Entlastung der Unternehmungen herbeizuführen“ und „die mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten zu senken“. Die wichtigsten Änderungen auf Gesetzesstufe haben wir nachfolgend aufgeführt:

  • Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung – 1. Januar 2010 – besteht für jeden Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die bisherige Abrechnungsart zu ändern. Sollten Sie einen Wechsel ins Auge fassen, müssen Sie das Gesuch bis spätestens 31. März 2010 bei der MWST-Verwaltung einreichen. Falls Sie eine Änderung der Abrechnungsart wünschen oder durchrechnen wollen ob sich ein Wechsel lohnt – nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

  • Weiter hat neu jede Person die ein Unternehmen betreibt das Recht / die Pflicht sich der Steuer zu unterstellen. Die Umsatzlimite beträgt neu generell Fr. 100'000.00 – egal welcher Steuersatz – 7.6 oder 2.4 % zur Anwendung kommt (bei Sportvereinen und gemeinnützigen Institutionen Fr. 150'000). Sollten diese Umsätze nicht erreicht werden führt dies zu einer Befreiung der Steuerpflicht.

  • Die einfachere Abrechnungsmethode mittels Saldosteuersatz kann neu bis zu einem maximalen Jahresumsatz von fünf Millionen Franken (bisher: drei Millionen) und einer Steuerzahllast von maximal Fr. 100'000 (bisher: Fr. 60'000) angewendet werden.
  • Wählt die steuerpflichtige Person oder Unternehmung die Saldosteuersatzmethode muss diese neu nur noch während einem Jahr beibehalten werden (bisher: fünf Jahre). Der Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode ist jedoch frühestens nach drei Jahren (bisher: fünf Jahre) möglich.

  • Neu werden alle Vorsteuerabzüge gleich gehandhabt. Dies hat zur Folge, dass neu die vollen Vorsteuerabzüge auf den Ausgaben für Verpflegung und Getränke möglich sind.

  • Ebenfalls gibt es Neuerungen im Bereich des Eigenverbrauches. Dieser wird zukünftig nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berücksichtigt und ist folglich nicht mehr Bestandteil des zur Steuerberechnung massgebenden Umsatzes.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen schönen Sommer, auf die Ferien und sind guter Dinge für die Zukunft.

Kal Kor Treuhand

David Baumgartner
Iris Notter
Barbara Spirgi
Werner Beck

Kal Kor Treuhand W.Beck | Büro Aarau: Halden 26 • Postfach •  5001 Aarau • Tel 062 823 16 70 | Büro Küttigen: Bollackerweg 2b •  5024 Küttigen • Tel. 062 827 03 30
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