Kal Kor Treuhand, Buchhaltung und Steuerberatung, Revision, Steuern

Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind unsere obersten Ziele. Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind unsere obersten Ziele.

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Wie alle Jahre hat das kantonale Steueramt die Steuererklärungen 2010 verschickt. Basis für das Ausfüllen dieser Steuererklärung sind die Einkünfte und Auslagen des Jahres 2009. Eine Hilfe kann unsere Checkliste der benötigten Unterlagen sein, die Sie als pdf-Datei ausdrucken können. Wir freuen uns, falls Sie Ihre Steuererklärung durch uns erledigen lassen.


Für bestehende Kundinnen und Kunden werden wir in den nächsten Tagen die Gesuche zur Verlängerung der Eingabefrist verschicken. Natürlich heisst das für Sie nicht, dass wir Ihre Steuererklärung erst per 30. Oktober oder per Jahresende erledigen werden. Wie üblich erwarten wir Ihren Anruf.


Download Checkliste

An Aktualität nicht verloren haben die Aenderungen des MwSt Gesetzes. Sollten Sie von der MwSt betroffen sein - Sie könnten es sein ohne es bis heute zu wissen - lesen Sie bitte aufmerksam den nachfolgenden Text. Für allfällige Fragen stehen Ihnen Werner Beck und Remo Keller gerne zur Verfügung.

Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die befristete Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung angenommen. Damit werden die Mehrwertsteuersätze befristet auf sieben Jahre erhöht. Es ist vorgesehen, den Normalsatz von 7.6% auf 8.0%, den reduzierten Satz von 2.3% auf 2.4% und den Sondersatz für Beherbergungsleitungen von 3.6% auf 3.8% zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt auf 1. Januar 2011. Somit sind kurzfristig keine Anpassungen nötig.

Allerdings haben National- und Ständerat am 12. Juni 2009 ein neues Mehrwertsteuergesetz verabschiedet, welches per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wird.


Das Ziel dieser Totalrevision der MWST war die „Vereinfachung“ und „benutzerfreundlichere Gestaltung“ der gesetzlichen Bestimmungen, um eine „administrative Entlastung der Unternehmungen herbeizuführen“ und „die mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten zu senken“. Es sind nach wie vor noch viele Unklarheiten vorhanden, da die def. Verordnung nicht vor Mitte November 2009 vorliegt. Die wichtigsten Änderungen auf Gesetzesstufe haben wir nachfolgend aufgeführt:

  • Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung – 1. Januar 2010 – besteht für jeden Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die bisherige Abrechnungsart zu ändern. Sollten Sie einen Wechsel ins Auge fassen, müssen Sie das Gesuch bis spätestens 31. März 2010 bei der MWST-Verwaltung einreichen. Falls Sie eine Aenderung der Abrechnungsart wünschen oder durchrechnen wollen ob sich ein Wechsel lohnt – nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

  • Weiter hat neu jede Person die ein Unternehmen betreibt das Recht / die Pflicht sich der Steuer zu unterstellen. Die Umsatzlimite beträgt neu generell Fr. 100'000.00 – egal welcher Steuersatz – 7.6 oder 2.4 % zur Anwendung kommt (bei Sportvereinen und gemeinnützigen Institutionen Fr. 150'000). Sollten diese Umsätze nicht erreicht werden führt dies zu einer Befreiung der Steuerpflicht.

  • Die einfachere Abrechnungsmethode mittels Saldosteuersatz kann neu bis zu einem maximalen Jahresumsatz von fünf Millionen Franken (bisher: drei Millionen) und einer Steuerzahllast von maximal Fr. 100'000 (bisher: Fr. 60'000) angewendet werden.

  • Wählt die steuerpflichtige Person oder Unternehmung die Saldosteuersatzmethode muss diese neu nur noch während einem Jahr beibehalten werden (bisher: fünf Jahre). Der Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode ist jedoch frühestens nach drei Jahren (bisher: fünf Jahre) möglich.

  • Neu werden alle Vorsteuerabzüge gleich gehandhabt. Dies hat zur Folge, dass neu die vollen Vorsteuerabzüge auf den Ausgaben für Verpflegung und Getränke möglich sind.

  • Ebenfalls gibt es Neuerungen im Bereich des Eigenverbrauches. Dieser wird zukünftig nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berücksichtigt und ist folglich nicht mehr Bestandteil des zur Steuerberechnung massgebenden Umsatzes.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sehnsüchtig erwarten wir den Frühling, und freuen uns täglich darüber, dass die Tage länger werden.


Kal Kor Treuhand

Iris Notter
Barbara Spirgi
Remo Keller
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